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Registrierung nach dem ProstSchG: welche Daten über Sie gespeichert werden — und wer Zugriff hat

  • 24. Feb.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 27. Apr.

Eine der häufigsten Sorgen lautet:

„Irgendwo gibt es eine Akte über mich.“

„Alle Behörden tauschen Informationen miteinander aus.“

„Das kann später Probleme verursachen.“


In der Praxis ist das System jedoch deutlich stärker begrenzt, als viele denken.

Schauen wir uns an, welche Daten tatsächlich gespeichert werden, wer darauf Zugriff hat — und wovor man keine Angst haben muss.




Welche Daten nach dem ProstSchG erfasst werden


Bei der Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) werden nur die gesetzlich notwendigen Mindestdaten erfasst.


In der Regel sind das:

  • Vor- und Nachname;

  • Geburtsdatum;

  • Staatsangehörigkeit;

  • Meldeadresse in Deutschland (falls vorhanden);

  • Nachweis der Anmeldung;

  • Nachweis der gesundheitlichen Beratung;

  • gegebenenfalls ein registrierter Aliasname.



⚠️ Wichtig:


Der Staat erfasst nicht:

  • Kundenlisten;

  • Preise oder Einnahmen;

  • intime Praktiken;

  • Arbeitszeiten;

  • frühere Arbeitsorte.




Wo diese Daten gespeichert werden


Die Daten werden gespeichert:

  • bei der zuständigen Registrierungsbehörde (meist Ordnungsamt oder Gesundheitsamt);

  • innerhalb einer Verwaltungsdatenbank — nicht in einer zentralen „Gesamtakte“.


Es gibt keine bundesweite zentrale Datenbank aller Sexarbeiterinnen in Deutschland.


Bundesländer und Behörden arbeiten jeweils innerhalb ihrer eigenen Zuständigkeit.




Wie lange Daten gespeichert werden


Verwaltungsdaten werden grundsätzlich:

  • nur für einen begrenzten Zeitraum gespeichert;

  • nicht dauerhaft oder lebenslang aufbewahrt;

  • nach Ablauf gesetzlicher Fristen gelöscht.


Die genauen Fristen können je nach Bundesland variieren.


Wichtig ist jedoch: es handelt sich um Jahre — nicht um eine lebenslange Speicherung.


Nach Beendigung der Tätigkeit werden Daten nicht aktiv genutzt und später archiviert sowie gelöscht.




Wer Zugriff auf diese Daten hat


✔ Zugriff haben:

  • Mitarbeitende der zuständigen Behörde;

  • Kontrollbehörden im Rahmen gesetzlicher Prüfungen;

  • andere Behörden — jedoch nur bei gesetzlicher Grundlage.


✖ Keinen automatischen Zugriff haben:

  • Kunden;

  • Vermieter oder Betreiber;

  • dritte Personen;

  • Mitarbeitende anderer Behörden ohne Zuständigkeit.


Der Zugriff auf personenbezogene Daten ist in Deutschland streng geregelt und wird dokumentiert.




Werden Daten an Finanzamt, Polizei oder Ausländerbehörde weitergegeben?


Das ist eine der wichtigsten Fragen.


Finanzamt

Eine automatische Weitergabe erfolgt nicht.

Das Finanzamt arbeitet über eigene Verfahren, beispielsweise Steuererklärungen oder Gewerbeanmeldungen.



Polizei

Die Polizei erhält keinen automatischen Zugriff auf Registrierungsdaten.


Eine Datenübermittlung ist nur möglich, wenn:

  • ein konkretes Ermittlungsverfahren besteht;

  • eine gesetzliche Grundlage vorliegt;

  • ein schwerwiegender Verdacht besteht.


Legale Tätigkeit allein ist kein Anlass.



Ausländerbehörde

Auch hier gibt es keinen automatischen Datenaustausch.


Eine Übermittlung kann nur erfolgen:

  • bei Prüfungen des Aufenthaltsstatus;

  • bei erheblichen rechtlichen Verstößen.


Die Registrierung nach dem ProstSchG führt nicht automatisch zu migrationsrechtlichen Prüfungen.




Dürfen Betreiber oder Vermieter Daten speichern?


Betreiber oder Vermieter dürfen:

  • nur notwendige Daten im Rahmen eines Miet- oder Nutzungsverhältnisses speichern;

  • keine eigenen „Dossiers“ anlegen;

  • Daten nicht ohne Rechtsgrundlage weitergeben.


Auch sie unterliegen den Datenschutzbestimmungen (DSGVO).


Eine unberechtigte Weitergabe von Daten stellt einen Gesetzesverstoß dar.




Können Sie Auskunft oder Löschung verlangen?


Ja.


Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie das Recht:

  • Auskunft zu verlangen, welche Daten gespeichert werden;

  • zu erfahren, zu welchem Zweck diese genutzt werden;

  • Fehler korrigieren zu lassen;

  • die Löschung nach Ablauf der Speicherfrist zu verlangen.


Das ist ein normales gesetzliches Recht.




Fazit


In Deutschland werden personenbezogene Daten:

  • nicht unkontrolliert gespeichert;

  • nicht automatisch weitergegeben;

  • nicht ohne Grundlage gegen Sie verwendet.


Das System soll ermöglichen, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden — während gleichzeitig die Privatsphäre geschützt bleibt.


Zu wissen, wer tatsächlich Zugriff auf Daten hat, nimmt oft mehr Angst als viele Gerüchte.



Safe Space ist ein Ort, an dem man offen darüber sprechen kann.


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