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Gesundheitsberatung nach dem ProstSchG: was sie tatsächlich bedeutet

  • 24. Feb.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 27. Apr.

Einer der am häufigsten missverstandenen Punkte des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) ist die sogenannte gesundheitliche Beratung.


Aufgrund der Bezeichnung gehen viele davon aus, dass es sich um einen Arzttermin, medizinische Untersuchungen oder Tests handelt.

Das ist jedoch nicht der Fall.


Schauen wir uns ruhig an, was das Gesetz tatsächlich vorsieht.




Wer führt die Beratung durch?


Die gesundheitliche Beratung wird nicht von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt, sondern in der Regel von Mitarbeitenden des zuständigen Amtes, meist:

  • einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes,

  • einer entsprechend geschulten Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter.


❗ Es handelt sich um eine behördliche Beratung, nicht um eine medizinische Behandlung.




Zweck der Beratung nach dem Gesetz


Nach dem ProstSchG dient die Beratung dazu:

  • über gesundheitliche Themen zu informieren,

  • über Infektionsschutz aufzuklären,

  • Rechte und Pflichten zu erläutern,

  • gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit der Tätigkeit zu reduzieren.


Es handelt sich dabei um ein Gespräch — nicht um eine Untersuchung.




Was bei der Beratung NICHT passiert


Im Rahmen der gesundheitlichen Beratung:


  • ❌ findet keine körperliche Untersuchung statt;

  • ❌ werden keine medizinischen Tests durchgeführt;

  • ❌ werden keine STI-/STD-Tests gemacht;

  • ❌ wird kein ärztliches Attest verlangt;

  • ❌ wird nicht überprüft, ob Sie „gesund“ sind;

  • ❌ werden keine Diagnosen gestellt.


Sollte etwas anderes verlangt werden, entspricht dies nicht dem eigentlichen Zweck der Beratung nach dem ProstSchG.




Was während der Beratung möglich ist


Die zuständige Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter kann:

  • allgemeine Fragen zum Wohlbefinden stellen;

  • über folgende Themen informieren:

    • Gesundheitsschutz,

    • Verwendung von Kondomen,

    • Prävention von sexuell übertragbaren Infektionen;

  • über Rechte nach dem Gesetz sowie Unterstützungsangebote informieren;

  • Fragen beantworten;

  • die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung ausstellen.




Was Sie nicht verpflichtet sind zu beantworten


Sie sind nicht verpflichtet:

  • Details über Ihr Intimleben zu schildern;

  • die Anzahl Ihrer Kunden zu nennen;

  • persönliche Praktiken zu erläutern;

  • Einkünfte offenzulegen;

  • persönliche oder belastende Erfahrungen zu teilen.


Sie haben das Recht:

  • kurz zu antworten;

  • Fragen nicht zu beantworten, wenn diese zu persönlich erscheinen;

  • ein Thema abzulehnen.




Wie oft muss die Beratung stattfinden?


Nach dem Gesetz gilt:

  • unter 21 Jahren — alle 6 Monate;

  • ab 21 Jahren — einmal jährlich.


Ohne gültige Bescheinigung:

  • darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden;

  • darf ein Betreiber die Arbeit nicht erlauben.




Was diese Bescheinigung bedeutet — und was nicht


Die Bescheinigung:

✔ bestätigt die Teilnahme an der verpflichtenden Beratung;

✔ ist Voraussetzung für legales Arbeiten;

✔ kann bei Kontrollen vorgelegt werden.


Die Bescheinigung:

✖ bestätigt keinen Gesundheitszustand;

✖ ersetzt keinen Arztbesuch;

✖ ist kein medizinisches Dokument im klassischen Sinn.




Ein häufiger Irrtum


Viele denken:

„Wenn ich diese Bescheinigung habe, bin ich gesundheitlich überprüft.“


Das stimmt nicht.


Die Beratung dient der Information.

Die Verantwortung für die eigene Gesundheit bleibt weiterhin persönlich.




Fazit


Die gesundheitliche Beratung nach dem ProstSchG ist:

  • keine Untersuchung,

  • keine medizinische Kontrolle,

  • keine körperliche Überprüfung,


sondern ein verpflichtendes Gespräch mit einer Behörde mit dem Ziel der Information und Prävention.


Wenn man ihren tatsächlichen Zweck versteht, verliert sie ihren abschreckenden Charakter und wird als das wahrgenommen, was sie ist: eine formale, aber gesetzlich notwendige Voraussetzung.



Safe Space ist ein Ort, an dem man offen darüber sprechen kann.

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